AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter Full Flight Sim, Flugsimulation Michael Schneider, Raiffeisenstr.21, 64347 Griesheim (nachfolgend: „FULL FIGHT SIM“), dem Buchenden (nachfolgend „Kunde“) und den Teilnehmern am Flugsimulator (nachfolgend „Teilnehmer“), (nachfolgend zusammen: „Parteien“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Es wird zur besseren Lesbarkeit einheitlich die maskuline Form der Vertragsparteien verwendet, hierbei besteht keine diskriminierende Absicht.


(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden / Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, FULL FLIGHT SIM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


(3) FULL FLIGHT SIM schließt den Vertrag mit Verbrauchern und Unternehmern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Eine Buchung kann über die Webseite von FULL FLIGHT SIM unter www.fullflightsim.de (nachfolgend: „Webseite“) erfolgen.


(2) Bei Buchung über die Webseite von FULL FLIGHT SIM gilt Folgendes:


(a) Der Kunde kann auf der Webseite verschiedene Simulator-Pakete auswählen und einen Termin festlegen. Mit vollständigem Abschluss des Buchungsvorgangs mit Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag Buchung des gewählten Simulator-Paketes ab. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.

(b) Daneben besteht die Möglichkeit Gutscheine für den Simulator oder sonstige Artikel zu erwerben. Die Leistung/Ware kann über einen Button in den Warenkorb gelegt werden und durch Abschluss des Bestellvorgangs und Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ verbindlich erworben werden. Im Anschluss daran erhält der Kunde den Gutschein sowie Informationen per E-Mail. Gegen Aufpreis besteht die Möglichkeit sich den Gutschein per Post zusenden zulassen. Sonstige Artikel werden per Post versendet.


(3) Buchungsänderungen erfordern zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FULL FLIGHT SIM.


(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und kann vom Kunden ausgedruckt werden.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen / Verhaltenspflichten

(1) Grundsätzlich ist den Anweisungen von FULL FLIGHT SIM und deren Mitarbeitern Folge zu leisten.


(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer einer Gruppe über die AGB informiert werden.


(3) Die Teilnahme unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sowie die Mitführung von gefährlichen Gegenständen ist verboten.


(4) Bei Erkrankungen, die für diese Veranstaltung relevant sein können, bitten wir um Rücksprache vor der Buchung oder mit dem Personal vor Ort. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob der über die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme verfügt. Sollte es zu einem medizinischen Zwischenfall während der Nutzung des Simulators kommen, ist unverzüglich auf sich aufmerksam zu machen.


(5) Minderjährige Teilnehmer müssen versichern, dass die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre (ohne erwachsene Begleitperson), die Mindestkörpergröße liegt bei 1,20m und das maximale Körpergewicht bei 130 kg.


(6) Alle Teilnehmer müssen pünktlich zum angesetzten Termin erscheinen. Bei einer Verspätung ist FULL FLIGHT SIM berechtigt die Simulatorzeit entsprechend zu verkürzen.


(7) Das Mitbringen von Tieren sowie der Verzehr von Lebensmitteln ist im Simulator nicht erlaubt. FULL FLIGHT SIM kann bezüglich des Verzehrs im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen.


(8) Das Aufnehmen von Bildern/Videos des Simulators ist allen Teilnehmern ohne Zustimmung von FULL FLIGHT SIM untersagt. FULL FLIGHT SIM behält sich bei Verstoß die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vor.


(9) Der Kunde muss vor Ort auf Verlangen ein Ausweisdokument sowie den Gutschein/Buchungsnachweis vorlegen. Dies gilt auch, wenn der Termin durch eine andere Person als den buchenden Kunden wahrgenommen wird.

 

§ 4 Leistungen von FULL FLIGHT SIM

(1) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind nur die Leistungsbeschreibungen, die Angaben in der Buchungsbestätigung und auf der Webseite verbindlich.


(2) FULL FLIGHT SIM stellt die für die Simulation erforderlichen Ausrüstungsgegenstände (Räumlichkeiten und Gegenstände) zur Verfügung.


(3) Im Preis ist eine Einweisung in den Simulator enthalten. Die Länge richtet sich nach dem gewählten Simulator-Paket.


(4) Die Mitnahme einer Begleitperson ist kostenfrei. Für den Simulator ist je nach gewähltem Paket die maximale Personenzahl zu beachten (siehe Beschreibung auf der Webseite).


§ 5 Gutscheine

(1) Der Versand des Gutscheincodes erfolgt per E-Mail, soweit der Kunde nicht gegen Aufpreis einen Postversand bucht. Der Kunde versichert auch seinen Spam-Ordner auf Zugang zu überprüfen.


(2) Eine Auszahlung des Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.


(3) Gutscheine sind für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.


§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise auf der Webseite und in Angeboten von FULL FLIGHT SIM verstehen sich einschließlich der gesetzlichen MwSt., soweit nicht anders ausgewiesen.


(2) Gebühren von externen Zahlungsanbietern werden von FULL FLIGHT SIM getragen. Gebühren durch unberechtigte Rückforderungen trägt der Kunde.


§ 7 Ausschluss vom Simulator

Das Personal von FULL FLIGHT SIM ist berechtigt Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen oder eine Unterbrechung anzuordnen, wenn ein Teilnehmer gegen die diese AGB erheblich verstößt. In diesem Fall besteht zugunsten des Teilnehmers kein Erstattungsanspruch.

 

§ 8 Ausfall / Unterbrechung / Absage

(1) Mitarbeiter von FULL FLIGHT SIM behalten sich das Recht vor, jederzeit die Veranstaltung aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und später fortzusetzen. Ist die Fortsetzung nicht mehr möglich, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet, sofern der Ausfall nicht auf das Verschulden von FULL FLIGHT SIM zurückzuführen ist.


(2) Bei Absage oder Abbruch auf eigenen Wunsch erfolgt keine Rückerstattung der Leistung und es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Muss eine begonnene Simulation durch unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere höhere Gewalt - abgebrochen werden, so ist der Kunde nicht zu Ersatzansprüchen aufgrund des Ausfalls berechtigt.


(3) Sollte der Simulator zum vereinbarten Termin nicht ordnungsgemäß funktionieren, z.B. aufgrund technischer Probleme der Hardware oder nicht funktionierender Software, verpflichtet sich FULL FLIGHT SIM einen neuen kostenlosen Termin mit dem Kunden zu vereinbaren. Angefallene Reisekosten oder Auslagen des Kunden werden hierbei nicht erstattet, jedoch bleibt § 9 bleibt unberührt.

 

§ 9 Haftung von FULL FLIGHT SIM

(1) Ansprüche der Kunden und Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden und Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FULL FLIGHT SIM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.


(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FULL FLIGHT SIM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden oder Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(3) FULL FLIGHT SIM übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände.


(4)  Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FULL FLIGHT SIM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 10 Haftung der Kunden und Teilnehmer

Beschädigen der Kunde oder die Teilnehmer Einrichtungsgegenstände in den Räumlichkeiten von FULL FLIGHT SIM oder im Simulator oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden oder eines Teilnehmers verloren, schuldet dieser die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Die Art und Weise der Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 11 Sachmängelgewährleistung beim Kauf von Waren

FULL FLIGHT SIM haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

 

§ 12 Stornierung, Umbuchung

(1) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

·        Bis 30 Tage vor dem Termin des Erlebnisses: Kostenfrei

·        29 Tage bis 8 Tage vor dem Termin: 50% des Gesamtbetrages

·        7 Tage oder später: 100% des Gesamtbetrages


(2) Im Falle einer Umbuchung auf einen anderen Termin gilt Abs. 1 entsprechend. Die Teilnahme durch eine andere Person ist kostenfrei.


(3) Wenn ein Teilnehmer zu einem Simulator-Termin nicht erscheint oder diesen abbricht, erfolgt keine anteilige Rückerstattung.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung FULL FLIGHT SIM, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.


(2)  Soweit der Kunde die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt FULL FLIGHT SIM von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.


(3)  Die Rechte des Kunden bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

•                   Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

•                   Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

•                   Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

•                   Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

•                   Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

•                   Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

•                   Artikel 21 – Widerspruchsrecht

•                   Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

•                   Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an FULL FLIGHT SIM oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.


(5) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite verwiesen.

 

§ 14 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:


https://ec.europa.eu/consumers/odr/


(2) FULL FLIGHT SIM ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen FULL FLIGHT SIM und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von FULL FLIGHT SIM in Griesheim (Hessen).


(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

Stand: September 2021



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